Die Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionale Leistungsbeschreibung)

Bei der funktionalen Ausschreibung hat der Auftraggeber eine Vorstellung, welche Funktionen und Eigenschaften das geplante Bauwerk erfüllen soll, wie es ungefähr aussehen soll (Vorentwurf), und welchen Anforderungen z. B. die Raumoberflächen entsprechen sollen. Die Planungsleistungen sind jedoch zum größten Teil noch nicht erbracht. Die Beschreibung der Leistung ist konstruktions-, material- und verfahrensneutral.

Eine solche Ausschreibung, bei der nur die Anforderungen an das Bauwerk definiert sind, führt zu einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote mit unterschiedlichsten Leistungsinhalten und gestalterischen Varianten. Die Vergleichbarkeit der Angebote allein über die Preise ist hier nicht möglich. Das bedeutet, dass dem Bauherrn ein erheblicher Mehraufwand bei der Beurteilung und Wertung der Angebote entsteht und die gewünschte Bauleistung nicht unbedingt kostengünstiger als bei der technischen Leistungsbeschreibung angeboten wird. Im Gegenzug werden ihm jedoch möglicherweise Varianten angeboten, die er vorher nicht in seine Überlegungen einbezogen hatte.

Für die Bieter hat die Teilnahme an einer funktionalen Ausschreibung den Nachteil, dass erheblich höhere Kosten für die Erstellung des Angebotes entstehen, da zusätzliche Entwurfs- und Planungsleistungen zu erbringen sind, im Regelfall aber trotzdem nur ein Bieter den Zuschlag erhalten wird.

Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Technische Leistungsbeschreibung)

Durch die Leistungsbeschreibung sollen die Anbieter dazu in die Lage versetzt werden, das beschriebene Bauvorhaben ohne weitere Rückfragen kalkulieren zu können. Nach VOB/A ist die Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinn verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Die Gesamtleistung der Herstellung eines Bauwerkes wird nach Konstruktion und Material in Teilleistungen ausgeschrieben.
Die technische Leistungsbeschreibung besteht in der Regel aus einer Baubeschreibung und der Beschreibung der Teilleistungen im Leistungsverzeichnis.

Baubeschreibung (Vorbemerkungen)

Die Baubeschreibung dient zur allgemeinen Beschreibung der Gesamtbauaufgabe und soll Aufschluss darüber geben, welche Anforderungen und Bedingungen für die gesamte ausgeschriebene Leistung gelten.

Vorbemerkungen bestehen z. B. aus:

  • einer kurzen Beschreibung mit Angabe zum Grundstück und der Erschließung
  • Angaben zum Bauwerk (Tragwerk, Fassade, Gebäudetechnik, Nutzung einzelner Bereiche, etc.)
  • Angaben über besondere Schwierigkeiten für die Bauausführung (Bodenverhältnisse, Verkehrssituation, Lärmbelästigung der Nachbarn, Auflagen der Behörden, etc.)
  • Zeichnungen, die den Planungs- und Entwurfsstand darstellen (Architektenzeichnungen, Statikpläne, Detailpläne, etc.)

Die Baubeschreibung sollte möglichst nur solche Angaben enthalten, die für alle beteiligten Gewerke gleichermaßen von Bedeutung und Interesse sind. Sie ist dann für ein Bauvorhaben nur einmal zusammenzustellen und in den Ausschreibungen der einzelnen Gewerke den Leistungsverzeichnissen voranzustellen. Weitere gewerkespezifische Hinweise können in die Vorbemerkungen der jeweiligen Leistungsverzeichnisse aufgenommen werden.

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