Die Abrechnung einer Baumaßnahme

Grundlage für die Abrechnung einer Baumaßnahme bildet der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Einheitspreisvertrag. Hier sind auf Ebene der Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses die Abrechnungspreise in Form eines Einheitspreises (Kosten pro Mengeneinheit, z. B. m², Stück etc.) geregelt und werden zur Rechnungsbildung zugrundegelegt. Die Vergütung berücksichtigt die bereits während oder nach Abschluss der Baumaßnahme tatsächlich angefallenen Mengen. Aus der Multiplikation des vertraglichen Einheitspreises mit der ausgeführten Menge ergibt sich der abzurechnende Gesamtbetrag je Teilleistung.

Aufmaß

Das Aufmaß dokumentiert die rechnerische Ermittlung der abzurechnenden Mengen von Teilleistungen. Nach Beendigung oder im Verlauf der Bauausführung erstellen die Vertragspartner das Aufmaß, welches einer prüffähigen Rechnung beizulegen ist. Als Mindestinformationen enthält das Aufmaß einen Bezug zur abzurechnenden Teilleistung (über die Ordnungszahl der Teilleistung innerhalb des Leistungsverzeichnisses) sowie das rechnerische Ergebnis der Mengenermittlung für diese Teilleistung.
Bei komplexen Mengenermittlungen ist es unabdingbar auch den mathematischen Berechnungsweg in Form von Rechenansätzen zu dokumentieren und ggf. in einer von beiden Parteien genehmigten Messurkunde schriftlich festzuhalten.

Rechnung

Die Rechnungsstellung nimmt der Auftragnehmer in Form von Abschlags-, Teilschluss- und Schlussrechnungen vor. Üblicherweise wird durch den Auftraggeber zu jeder eingehenden Auftragnehmerrechnung eine sogenannte Prüfrechnung erstellt. Hierin fließen die Ergebnisse der Aufmaßprüfung (also die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich ausgeführten Mengen) ein, um den inhaltlichen und rechnerisch richtigen Anspruch der Rechnung zu verifizieren.

Man unterscheidet bei der Rechnungsstellung zwischen kumulierten Rechnungen und Zuwachsrechnungen. Das kumulierte Rechnungsverfahren berücksichtigt mit jeder Rechnungsstellung die am Bauobjekt bis zum aktuellen Zeitpunkt insgesamt erbrachten Leistungen und bringt alle bereits geleisteten Zahlungen wieder in Abzug, um den Auszahlungsbetrag zu ermitteln. Bei Zuwachsrechnungen hingegen wird direkt nur der Baufortschritt seit der letzten zuvor ausbezahlten Rechnung berücksichtigt, es werden also nur die Mengenzuwächse in Rechnung gestellt.

Rechnungsbestandteile sind neben dem erbrachten Leistungswert weitere ggf. vertraglich vereinbarte Regelungen zu Angebotsnachlass, Gegenforderungen, Ausführungs- und Gewährleistungseinbehalten, Bürgschaften, Skontovereinbarungen etc.

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