GAEB-Datenaustausch

Der GAEB-Datenaustausch dient der Rationalisierung im Bauwesen mittels automatisierter Datenverarbeitung.

Der maschinenlesbare Datenaustausch soll die Weiterverwendung bereits erfasster Daten durch andere Baubeteiligte ermöglichen. Dabei sollen nur die Informationen ausgetauscht werden, die der Baupartner in der jeweiligen Bearbeitungsphase benötigt und die der andere Partner aufgrund vorausgegangener eigener Datenverarbeitung zur Verfügung stellen kann.

Möglicher Datenaustausch zwischen den jeweiligen Projektbeteiligten.

Schaubild: Datenaustausch zwischen den Projektbeteiligten

Schaubild: Datenaustausch zwischen den Projektbeteiligten

Das Schaubild zeigt die möglichen Datenaustauschwege zwischen den verschiedenen Projektbeteiligten, dabei ist die Darstellung absichtlich allgemein gehalten. Projekte können sowohl in ihrer Planung, als auch in ihrer Umsetzung stark variieren. Wie die einzelnen Wege bzw. wer welche Daten und Informationen bekommen soll und darf, ergibt sich aus den einzelnen Vertragsbeziehungen. Die Daten, die zum Austausch kommen, ergeben sich zum Beispiel aus Ausführungsplänen, Verträgen, Leistungsverzeichnissen, Aufmassprotokolle, Rechnungen etc.
Die auszutauschenden Datensätze sind ein neutrales Bindeglied zwischen den Partnern. Aufbau, Form und Umfang der Datensätze sind in den Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis aufgestellt durch den Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) festgelegt.

Die Austauschpartner müssen die vertrauliche Behandlung der Daten sicherstellen. Der Datenaustausch soll eine Ergänzung zur Übergabe von Belegen wie Urschrift des Leistungsverzeichnisses oder rechtsverbindliches Angebot sein. Rechtsverbindlichkeit wird nur diesen zuerkannt.

Der GAEB-Datenaustausch gliedert sich gemäß den jeweiligen Bearbeitungsphasen in sechs verschiedene Datenaustauschphasen. Für die einzelnen Phasen werden die Kennungen 81 bis 86 verwendet.

Planungsphase, Austausch zwischen: Bauherr – Planer – Bauherr

  • 81 Leistungsverzeichnisübergabe
  • 82 Kostenanschlagsübergabe auf der Grundlage von Positionen

Der Datenaustausch in der Planungsphase kann zum Beispiel zwischen einem Architekt und einem planenden Ingenieur stattfinden. Der Ingenieur erstellt aufgrund der Architektenplanung Leistungsverzeichnisse, die er mittels Leistungsverzeichnisübergabe an den Architekten weitergibt. Architekt und Ingenieur können dabei mit unterschiedlichen AVA-Programmen arbeiten, sofern diese Systeme den GAEB-Datenaustausch in den Austauschphasen 81 bzw. 82 unterstützen.

Ausführungsphase, Austausch zwischen: Bauherr (Auftraggeber) – Bieter (Auftragnehmer) – Bauherr (Auftraggeber)

  • 83 Angebotsaufforderung
  • 84 Angebotsabgabe
  • 85 Nebenangebot
  • 86 Zuschlag/Auftragserteilung

Über die Kennung 83 können Sie als Bauherr bzw. Auftraggeber ein Leistungsverzeichnis als Angebotsaufforderung exportieren. Die dabei erzeugte Datenaustauschdatei lassen Sie per Diskette Bietern zukommen.

Sofern ein Bieter ein AVA-Programm mit GAEB-Import und GAEB-Export besitzt, kann er die Datenaustauschdatei zur Angebotsaufforderung importieren und ein Angebot erstellen. Sodann exportiert der Bieter sein Angebot und schickt die Datenaustauschdatei als Angebotsabgabe in der Kennung 84 wieder zurück.

Falls ein Bieter nicht über ein komplettes AVA-System mit GAEB-Schnittstelle verfügt, steht seitens ARCHITEXT ein Programm zur Verfügung (Offerte-System), das dem Bieter zusammen mit der Austauschdatei zugeschickt wird, welches ihm dann erlaubt sein Angebot elektronisch abzugeben.

Das Angebot eines Bieters wird in der Datenaustauschphase 84 (Angebotsabgabe) gespeichert und lässt sich dann nach Zugang an den Auschreibenden ins Leistungsverzeichnis importieren. In der Preiserfassung können dann Angebotspreise auf Vollständigkeit geprüfen werden. Im Preisspiegel lassen sich die Angebotspreise gegenüberstellen und auswerten.

Nebenangebote in der Datenaustauschphase 85 werden wie Angebote in der Datenaustauschphase 84 behandelt.

Zur Auftragserteilung werden die Angebotspreise des ausgewählten Bieters in das Ursprungsleistungsverzeichnis automatisch übertragen, wodurch das Ausschreibungsleistungsverzeichnis zur zu einem Auftragsleistungsverzeichnis wird. Das so erstellte Auftragsleistungsverzeichnis kann in der Datenaustauschphase 86 als Auftragserteilung exportiert werden und mit weiteren Vertragsparteien elektronisch ausgetauscht werden.

Für alle ARCHITEXT AVA-Lösungen ist optional eine zertifizierte GAEB-Schnittstelle erhältlich.

ARCHITEXT ist Mitglied der AG13 (Arbeitsgruppe 13 – Programmsysteme AVA) des GAEB. Die Arbeitsgruppe 13 stellt normative Regelungen zum Aufbau des Leistungsverzeichnisses und zum elektronischen Austausch von Informationen des Bauvertrages (Datenaustausch) auf. Diese Regelungen erhalten direkt Einzug in die AVA-Systeme.

Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Seiten erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen